ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsverhältnisse der Marketing Management Tillmann (im Folgenden: Agentur), die als Werbeagentur Dienst- und Werkleistungen in den Bereichen der Werbeplanung, -beratung, -gestaltung und -umsetzung sowie Werbeermittlung erbringt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Agentur unter Ausschluss etwaiger abweichender Geschäftsbedingungen der Vertragspartner, soweit die abweichende Geltung von der Agentur nicht schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126 a BGB) bestätigt wird. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden gelten nur, soweit sie von der Agentur schriftlich in elektronischer Form bestätigt werden.
Angebote, Preise, Zahlung und Kündigung
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei über das normal Maß hinausgehenden Werkverträgen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern. Eine Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform und ist zum Ende des Folgemonats möglich. Für zusätzliche Arbeiten berechnen wir nach Absprache und Aufwand.
Auftragserteilung an Dritte
Es steht im Ermessen der Agentur, für die Ausführung ihrer vertraglichen Leistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Die Agentur wird die Kosten für die Angebotseinholung und auf-gewendeten Leistungen nach Zeit- und Kostenaufwand in ihrem Angebot einfließen lassen.
Mitwirkungspflicht des Vertragspartners
Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Agentur sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante Um-stände hinzuweisen, die der Agentur unbekannt sind. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Vertragspartner seiner Mitwirkungspflicht nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nachkommt. Im Falle der Kündigung ist der Vertragspartner ver-pflichtet, die gesamten bis dahin angefallenen Arbeiten der Agentur nach Zeit- und Kostenaufwand zu vergüten.
Zahlungsbedingungen
nach individueller Absprache.
Gewährleistung
Der Vertragspartner hat Werklieferungen der Agentur unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit ein Mangel auf fehlerhafte Anordnungen, Dateien und Material des Vertragspartners oder auf Vorleistungen anderer Unternehmen beruht. Soweit die Agentur Lieferungen Dritter lediglich an den Vertragspartner durchreicht, beschränkt sich die Gewährleistung auf das Auswahlverschulden. Im Übrigen sind die Gewährleistungsansprüche auf die Nacherfüllung beschränkt. Dem Vertragspartner bleibt bei Fehlschlagen der Nacherfüllung die Herabsetzung der Vergütung oder der Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr. Die Frist beginnt bei Werklieferungen mit der Ablieferung der Sache, im Übrigen mit Abnahme der Werkleistung. Verträge zur Suchmaschinenoptimierung von Websites, Verträge zur Betreuung von PPC – Kampagnen (z. B. Google Adwords) und Social Media Kampagnen sind Dienstverträge und es wird keine Gewährleistung für den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen übernommen.
Geheimhaltungs- und Aufbewahrungspflichten
Die Agentur ist zur Wahrung aller ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragende hinaus. Sofern keine entgeltlichen Archivierungsvereinbarung mit dem Vertragspartner getroffen wird, ist die Agentur nicht
verpflichtet, die von ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisse erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben. Sie haftet insbesondere nicht für den ordnungsgemäßen Bestand der Daten.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist der Sitz der Agentur. Workshops werden i. d. R. im Haus des Vertragspartners durchgeführt. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen – auch
Wechsel und Scheckklagen – Gerichtsstand der Agentur. Die gegenseitigen Rechtsbeziehungen
bestimmen sich ausschließlich nach deutschem Recht.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt.